Donnerstag, 30. Juli 2015

Informationen zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung vom VPT BW

Im Moment überprüft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Sie als selbständiger Therapeut angehören, die Betreuung im sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Bereich. Wie haben Sie diese Betreuung, zu der Sie verpflichtet sind, in Ihrer Praxis geregelt?
Für Mitglieder haben wir von der VPT Landesgruppe Baden-Württemberg mit einem Kooperationspartner eine Vereinbarung getroffen, damit Sie diese Betreuungspflicht sehr kostengünstig gewährleistet bekommen.

Montag, 27. Juli 2015

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - Die VPT Landesgruppe Baden-Württemberg informiert

Die VPT Landesgruppe Baden-Württemberg informierte in einer verbändeübergreifenden Veranstaltung am 22.07.2015 zum neuen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz.
 
Lesen Sie mehr dazu hier.

Montag, 20. Juli 2015

Der VPT BW informiert zum Weg in die Selbständigkeit

Immer mehr Therapeuten wagen den Weg in die Selbständigkeit und eröffnen ihre eigene Praxis.
Falls Ihnen Räumlichkeiten gefallen, dann schauen Sie, oder fragen Sie den Vermieter, als was diese bis jetzt genutzt wurden. Handelt es sich um eine bisherige Wohnung, ein Büro oder Ladenfläche, dann muss Ihr Vermieter beim zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen. Hierbei kann es dann auch der Fall sein, dass Ihnen Auflagen erteilt werden, die unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die Erteilung der Kassenzulassung sind.

Als Mitglied können Sie sich gerne noch genauer bei uns informieren, oder uns vorab den Grundriss der Räumlichkeiten zur Überprüfung für die Erteilung einer Kassenzulassung vorlegen.

Donnerstag, 16. Juli 2015

Der VPT BW informiert über die Abrechnung von Verordnungen mit dem vdek

Der vdek teilt uns mit, dass in Zukunft bei der Abrechnung auch alle ICD-10 Codes auf der Verordnung übermittelt werden müssen, welche vom Arzt angegeben wurden. Bei allen Verordnungen, wo dies nicht der Fall ist, und der oder die ICD- 10 Codes, die auf der Verordnung angegeben sind, der Kasse zur Abrechnung nicht übermittelt werden, wird bei den Patienten vom vdek eine Absetzung vorgenommen.
Sollten Sie über eine Abrechnungsstelle Ihre Abrechnung durchführen lassen, dann ändert sich für sie selbst gar nichts. Die Abrechnungsstelle ist dann dafür zuständig alle ICD- 10 Codes auf den Verordnungen zu erfassen, bevor sie diese an die jeweiligen Krankenkassen weiter leitet.
Wenn Sie selbst direkt mit den Krankenkassen abrechnen, dann bitten wir Sie dies zu beachten, und alle ICD- 10 Codes auf Ihren Verordnungen bei der Abrechnung zu übermitteln.

Mittwoch, 15. Juli 2015

Infoveranstaltung VPT BW und Physio Deutschland zu "GKV-Versorgungsstärkungsgesetz"


Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - Infoveranstaltung am 22.07. in Stuttgart

Mitte Juni wurde das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Es ist ein erster Schritt für einige Verbesserungen im Heilmittelbereich, das unseren Therapeuten wesentliche Erleichterungen bringen wird- allerdings sind auch Nachbesserungen erforderlich. 
Zusammen mit Physio Deutschland veranstalten wir am 22.07. eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema.
Das neue GKV- Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet unter anderem die Einführung einer neuen Arztsoftware, die sicherstellt, dass Heilmittelverordnungen in Zukunft richtlinienkonform ausgestellt werden, und somit künftig Fehler des Arztes bei der Verordnung von Heilmitteln vermieden werden.
Erleichterungen wird es auch im Bereich der Praxisbesonderheiten und des langfristigen Heilmittelbedarfs geben, aber auch das Entlassmanagement vom stationären in den ambulanten Bereich wird eine Verbesserung für die Therapeuten und Patienten sein. Hier haben die Krankenhausärzte die Möglichkeit, für einen Zeitraum von sieben Tagen nach der Entlassung beispielsweise Heilmittel zu verordnen, die das Heilmittelbudget des niedergelassen Arzt nicht belasten.

Montag, 13. Juli 2015

VPT Verband Physikalische Therapie e.V. - LG BW - informiert: Für eine bessere Patientenversorgung

Von der Blankoverordnung zum Direktzugang

Vieles ist derzeit im Wandel. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bringt einige positive Veränderungen auf den Weg, Präventions- und eHealth-Gesetz werden kommen. Doch wie sieht es mit der Forderung nach mehr Autonomie in der Physiotherapie aus? Der VPT hat sich hierfür bereits seit einiger Zeit stark gemacht, Stichwort "Direktzugang". Seit 2011 führt er gemeinsam mit der IKK Brandenburg und Berlin ein Modellvorhaben nach § 63 SGB V durch, mit dem die so genannte "Blankoverordnung Physiotherapie" erprobt wird. Erste Zwischenergebnisse liegen vor und lassen auf eine deutlich verbesserte Versorgung schließen. In diesem Modell verordnet der Arzt zwar nach wie vor Physiotherapie, er überlässt es allerdings dem Therapeuten, mit welcher Frequenz und mit welchem konkreten Heilmittel die Patientin bzw. der Patient behandelt wird. Die Blankoverordnung als Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre also ein erster Zwischenschritt zum Direktzugang, der den Umweg über einen Arzt nicht mehr vorsehen würde.

1. Rheumakongress der VPT LG BW Fellbach in Bad Wildbad

Die VPT Landesgruppe BadenWürttemberg veranstaltete in Kooperation mit der Sana Klinik Bad Wildbad vom 13.06. - 14.06-2015 im Kurhaus Bad Wildbad ihren 1. Rheumakongress. 
Herr Raymond Binder, Landesvorsitzender der VPT Landesgruppe Baden-Württemberg begrüßte die Teilnehmer und eröffnete den 1. Rheumakongress in Bad Wildbad. Das umfangreiche und interessante Programm endete am 14.06.2015 mit einem Patientennachmittag, bei dem Ärzte und Therapeuten über das Thema Rheuma für Patienten und Interessierte berichteten.
Einen ausführlichen Bericht zum 1. Rheumakongress der VPT LG Baden-Württemberg finden Sie auf unserer Homepage unter www.vpt-bw.de

Donnerstag, 9. Juli 2015

VPT Verband Fellbach informiert über Qualitätssicherungsanrufe der AOK

Die stichprobenartige Patientenbefragung unter den AOK Versicherten, in der u.a. überprüft wurde, wie bzw. wie oft die Patienten behandelt wurden, welches Heilmittel durchgeführt wurde und weitere Fragen zur Behandlung, ist lt. einer Mitteilung der AOK abgeschlossen.
Einzelheiten über das Ergebnis dieser AOK-Patientenumfrage erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.vpt-bw.de

Montag, 6. Juli 2015

Geänderte Telefonsprechzeiten ab dem 1. Juli 2015

Ab dem 01.07.2015 haben wir neue Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13:00 bis 15:00 Uhr

VPT Verband BW - VPT Akademie Fellbach


WIR SIND STARK – GEMEINSAM SIND WIR STÄRKER!

Für unsere Kunden, Dozenten, Mitglieder und Mitarbeiter möchten wir in Zukunft effizientere Unternehmensstrukturen schaffen. Durch Optimierung unserer Prozesse und Abläufe werden wir eine verbesserte Mitglieds- und Kundenbetreuung und ein einheitliches, transparentes Leistungsportfolio schaffen.
Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Fortbildungen der VPT Akademie GmbH in Fellbach – wie in allen anderen Landesgruppen auch - in den Verband Physikalische Therapie VPT Landesgruppe Baden-Württemberg mit Wirkung zum 1. März 2015 zu integrieren.
Durch die Zusammenführung beider Einrichtungen ist ein weiterer Meilenstein für die kompetente Bedienung und Beratung unserer Mitglieder und Kunden aus einer Hand entstanden.
Wir werden in Zukunft mit einem noch größeren Kursangebot und weiteren Standorten in Baden-Baden, Freiburg, Bad Liebenzell, Heilbronn, Überlingen und Bad Schönborn vertreten sein und darauf freuen wir uns.