Im Moment überprüft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Sie als selbständiger Therapeut angehören, die Betreuung im sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Bereich. Wie haben Sie diese Betreuung, zu der Sie verpflichtet sind, in Ihrer Praxis geregelt?
Für Mitglieder haben wir von der VPT Landesgruppe Baden-Württemberg mit einem Kooperationspartner eine Vereinbarung getroffen, damit Sie diese Betreuungspflicht sehr kostengünstig gewährleistet bekommen.
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - Infoveranstaltung am 22.07. in Stuttgart
Zusammen mit Physio Deutschland veranstalten wir am 22.07. eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema.
Das neue GKV- Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet unter anderem die Einführung einer neuen Arztsoftware, die sicherstellt, dass Heilmittelverordnungen in Zukunft richtlinienkonform ausgestellt werden, und somit künftig Fehler des Arztes bei der Verordnung von Heilmitteln vermieden werden.
Erleichterungen wird es auch im Bereich der Praxisbesonderheiten und des langfristigen Heilmittelbedarfs geben, aber auch das Entlassmanagement vom stationären in den ambulanten Bereich wird eine Verbesserung für die Therapeuten und Patienten sein. Hier haben die Krankenhausärzte die Möglichkeit, für einen Zeitraum von sieben Tagen nach der Entlassung beispielsweise Heilmittel zu verordnen, die das Heilmittelbudget des niedergelassen Arzt nicht belasten.