Donnerstag, 16. Juli 2015

Der VPT BW informiert über die Abrechnung von Verordnungen mit dem vdek

Der vdek teilt uns mit, dass in Zukunft bei der Abrechnung auch alle ICD-10 Codes auf der Verordnung übermittelt werden müssen, welche vom Arzt angegeben wurden. Bei allen Verordnungen, wo dies nicht der Fall ist, und der oder die ICD- 10 Codes, die auf der Verordnung angegeben sind, der Kasse zur Abrechnung nicht übermittelt werden, wird bei den Patienten vom vdek eine Absetzung vorgenommen.
Sollten Sie über eine Abrechnungsstelle Ihre Abrechnung durchführen lassen, dann ändert sich für sie selbst gar nichts. Die Abrechnungsstelle ist dann dafür zuständig alle ICD- 10 Codes auf den Verordnungen zu erfassen, bevor sie diese an die jeweiligen Krankenkassen weiter leitet.
Wenn Sie selbst direkt mit den Krankenkassen abrechnen, dann bitten wir Sie dies zu beachten, und alle ICD- 10 Codes auf Ihren Verordnungen bei der Abrechnung zu übermitteln.