Donnerstag, 30. Juli 2015

Informationen zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung vom VPT BW

Im Moment überprüft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Sie als selbständiger Therapeut angehören, die Betreuung im sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Bereich. Wie haben Sie diese Betreuung, zu der Sie verpflichtet sind, in Ihrer Praxis geregelt?
Für Mitglieder haben wir von der VPT Landesgruppe Baden-Württemberg mit einem Kooperationspartner eine Vereinbarung getroffen, damit Sie diese Betreuungspflicht sehr kostengünstig gewährleistet bekommen.