Montag, 20. Juli 2015

Der VPT BW informiert zum Weg in die Selbständigkeit

Immer mehr Therapeuten wagen den Weg in die Selbständigkeit und eröffnen ihre eigene Praxis.
Falls Ihnen Räumlichkeiten gefallen, dann schauen Sie, oder fragen Sie den Vermieter, als was diese bis jetzt genutzt wurden. Handelt es sich um eine bisherige Wohnung, ein Büro oder Ladenfläche, dann muss Ihr Vermieter beim zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen. Hierbei kann es dann auch der Fall sein, dass Ihnen Auflagen erteilt werden, die unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die Erteilung der Kassenzulassung sind.

Als Mitglied können Sie sich gerne noch genauer bei uns informieren, oder uns vorab den Grundriss der Räumlichkeiten zur Überprüfung für die Erteilung einer Kassenzulassung vorlegen.