Montag, 28. September 2015
Donnerstag, 24. September 2015
Modellvorhaben um ein Jahr verlängert
„Wir möchten uns bei allen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Modellversuchs der IKKBB sehr
herzlich für ihre intensive, unermüdliche, aufopferungsvolle und für die
Weiterentwicklung der Berufsgruppe der Physiotherapeuten so wichtige
Arbeit bedanken.“ In einem Schreiben mit diesen Worten gaben die IKK
Brandenburg und Berlin sowie die VPT-Landesgruppe Berlin-Brandenburg
bekannt, dass sie ihr gemeinsames Modellvorhaben um ein weiteres Jahr
verlängert haben.
Mit einer kleinen Gruppe von Praxen war das Projekt
gestartet, das nun bis zum 30. Juni 2016 eine Variante der
Blankoverordnung erprobt. Dabei stellt der Arzt eine Verordnung mit
seiner Diagnose aus, jedoch entscheidet der Therapeut über Art, Dauer
und Frequenz der Behandlung. Die Therapieentscheidung wird also vom Arzt
auf den Physiotherapeuten verlagert, während die Diagnosestellung –
anders als beim Direktzugang – beim Arzt verbleibt. „Die ersten
Ergebnisse zeigen, dass sich unsere Physiotherapeuten die Befunderhebung
zutrauen und mit dieser neuen Verantwortung sehr gut umgehen können“,
berichten die Kooperationspartner.
Montag, 21. September 2015
Freiberufler oder Gewerbe?
Physiotherapeuten sind unstrittig mit
den beruflichen Einnahmen aus dieser Tätigkeit als freiberufliche
Selbstständige steuerlich zu behandeln. Was passiert jedoch, wenn neben
den physiotherapeutischen Einnahmen auch andere Einnahmen erzielt
werden? Hier wurden nun höchstrichterliche Bagatellgrenzen aufgestellt,
erläutert Steuerberater Andreas M. Bartsch.
Das Einkommensteuerrecht behandelt Freiberufler
anders als Gewerbetreibende. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der
Erhebung der Gewerbesteuer der Gemeinden auf die Gewerbebetriebe. Das
Begehren der finanzschwachen Gemeinden, diese Subventionen genauer zu
betrachten, liegt nahe. Einer der häufigsten Fallstricke für
Freiberufler ist die von der Finanzverwaltung aufgestellte sogenannte
Abfärbetheorie. Sie besagt, dass gewerbliche Einnahmen auf die
freiberuflichen Einnahmen mit der Folge abfärben, dass die gesamten
Einnahmen, also die gewerblichen UND die freiberuflichen Einnahmen, als
gewerbliche Einnahmen der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind.
Das kann geschehen, wenn der Freiberufler nicht
erkennt, dass er sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Einnahmen
erzielt, und wenn er beide Einnahmen zusammen in einer Gewinnermittlung
erfasst und gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung
einheitlich als freiberufliche Einnahmen erklärt. Soweit das Finanzamt
eine genauere Überprüfung der einzelnen Umsätze, zum Beispiel im Rahmen
einer Betriebsprüfung, vornimmt, kann eine Abfärbung der gewerblichen
Einkünfte auf die freiberuflichen vom Finanzamt erkannt werden.
Zumindest für den zurückliegenden, in der Regel drei- bis vierjährigen
Prüfungszeitraum, können nun alle Einkünfte aus der freiberuflichen
Praxis der Gewerbesteuer unterzogen werden. Je nach Gemeinde liegen die
Gewerbesteuer-Hebesätze unterschiedlich hoch.
Donnerstag, 17. September 2015
Dialog mit der ZPP
Aus den Praxen unserer Mitglieder erreichen den
VPT seit langem massive Beschwerden über die Zertifizierungsabläufe in
der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP). Der VPT hat aus diesem Grund
gemeinsam mit den anderen SHV-Mitgliedern am 18. August 2015 ein
Gespräch mit Vertretern der ZPP und ihren Trägerkassen geführt. Der VPT
hatte dazu im Vorweg konkrete Probleme in seinen Mitgliedspraxen
abgefragt und diesen Beschwerdekatalog inklusive Lösungsvorschlägen zur
Sprache gebracht, ebenso wie die anderen SHV-Partnerverbände DVE, IFK
und ZVK. Das Gespräch verlief sehr konstruktiv. Die Kassen- und
ZPP-Vertreter zeigten sich offen für Veränderungen, allerdings wiesen
sie auch auf Grenzen hin, die sie nicht überschreiten könnten, bspw. im
Bereich des Datenschutzes.
Es wurde vereinbart, den offenen Dialog regelmäßig
fortzusetzen, um gemeinsam nach Problemlösungen zu suchen. Der VPT hofft
jetzt, dass das verbändeübergreifende Gespräch des SHV zu konkreten
Verbesserungen im Zertifizierungsablauf führen wird.
Montag, 14. September 2015
Alte Technik neu entdeckt
Die Schröpfkopftherapie als uraltes
Heilverfahren in den unterschiedlichsten Kulturen stößt seit Jahren
zunehmend auf das Interesse von Therapeuten und Ärzten. Isabella Weise
vermittelt in ihren Kursen, wie Schröpftechniken in der Physiotherapie
und in der Klassichen Massagetherapie angewandt werden.
Der Kurs zeigt, wie physiotherapeutische Techniken
und Schröpfkopftherapie effektiv kombiniert werden können. Der Druck der
Physiotherapie oder der Klassischen Massagetherapie und der Unterdruck
durch den Sog des Schröpfens stehen dabei bildlich gesprochen für die
zwei Seiten einer Medaille. Beide gehören einer physikalischen Einheit
an. Isabella Weise sagt: "Dieses Prinzip der Dualität kennen wir aus der
TCM oder dem Shiatsu – und aus dem Körper selbst im Sinne von
Sympathikus und Parasympathikus: Es sind zwei Gegensätze, aber gemeinsam
verstärken sie sich." Schröpfen kann bei vielen sehr unterschiedlichen
Krankheitsbildern eingesetzt werden, sowohl bei lokalen pathologischen
Vorgängen, zum Beispiel innerhalb von Muskeln, Muskelfaszien, über
Gelenken, als auch reflektorisch über die Zusammenhänge zu inneren
Organen. Schröpfen kann mit ins Hausaufgabenprogramm eines Patienten
eingebaut werden und den Behandlungserfolg der Therapie stabilisieren.
Donnerstag, 10. September 2015
Messe für Menschen mit Sehschwäche
13. SightCity Frankfurt
Rund 130 Firmen und Dienstleister aus dem
In- und Ausland präsentierten im Mai auf der SightCity in Frankfurt am
Main neue Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Menschen. Bei den
(Vor)Lesegeräten lässt sich wie in den Vorjahren beobachten, dass die
Geräte zunehmend über die Kombination Vergrößerung und OCR
(Texterkennung und Vorlesen) verfügen.
Es gibt diese Geräte in verschiedenen Ausführungen,
als geschlossene Systeme, aber auch als Systeme, die an einen PC, ein
Tablet oder an einen Mac gekoppelt werden. Auch einige Smartphones
können mit einer entsprechenden Software und Zubehör ausgestattet
werden.
Montag, 7. September 2015
Landesverbände informieren gemeinsam
von Jenny Dusche
Das Versorgungsstärkungsgesetz enthält
einige Änderungen, die Therapeuten seit Jahren fordern. Wichtige
Kernprobleme – wie die geringe Vergütung und die sinkende Attraktivität
des Berufes –
blieben jedoch unangetastet. Über die Einzelheiten des Gesetzes informierten die Landesverbände Baden-Württemberg von PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT in einer gemeinsamen Veranstaltung.
blieben jedoch unangetastet. Über die Einzelheiten des Gesetzes informierten die Landesverbände Baden-Württemberg von PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT in einer gemeinsamen Veranstaltung.
Am 12. Juni 2015 verabschiedete der Deutsche
Bundestag das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Inzwischen haben die
Berufsverbände die Auswirkungen des Gesetzes für Physiotherapeuten
analysiert. Fazit: Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat positive
Tendenzen, löst aber nicht das Kernproblem der zu geringen Vergütung für
physiotherapeutische Leistung und die sinkende Attraktivität des
Berufes.
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