„Wir möchten uns bei allen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Modellversuchs der IKKBB sehr
herzlich für ihre intensive, unermüdliche, aufopferungsvolle und für die
Weiterentwicklung der Berufsgruppe der Physiotherapeuten so wichtige
Arbeit bedanken.“ In einem Schreiben mit diesen Worten gaben die IKK
Brandenburg und Berlin sowie die VPT-Landesgruppe Berlin-Brandenburg
bekannt, dass sie ihr gemeinsames Modellvorhaben um ein weiteres Jahr
verlängert haben.
Mit einer kleinen Gruppe von Praxen war das Projekt
gestartet, das nun bis zum 30. Juni 2016 eine Variante der
Blankoverordnung erprobt. Dabei stellt der Arzt eine Verordnung mit
seiner Diagnose aus, jedoch entscheidet der Therapeut über Art, Dauer
und Frequenz der Behandlung. Die Therapieentscheidung wird also vom Arzt
auf den Physiotherapeuten verlagert, während die Diagnosestellung –
anders als beim Direktzugang – beim Arzt verbleibt. „Die ersten
Ergebnisse zeigen, dass sich unsere Physiotherapeuten die Befunderhebung
zutrauen und mit dieser neuen Verantwortung sehr gut umgehen können“,
berichten die Kooperationspartner.
Ihr Dank gilt auch Prof. Dr. Jutta Räbiger von der
Alice-Salomon-Hochschule und ihrem Team für die wissenschaftliche
Begleitung und Evaluation. Mit den Modellversuchen nach § 63 SGB V –
derzeit gibt es zwei Projekte dazu – bewegt sich die Physiotherapie auch
in Deutschland auf den „Erstkontakt“ zu. Die IKKBB hat aus den
Erfahrungen des Modellversuchs bereits erste Konsequenzen gezogen und
eine Vergütungsposition für die physiotherapeutische Befunderhebung
eingeführt. „Dafür gilt es, einen besonderen Dank an Angelika Günsel
auszusprechen, die stets bemüht ist, die Arbeit der Physiotherapeuten
aufzuwerten“, so VPT-Landesgruppenvorsitzende Barbara Michalski. „Wir
haben gemeinsam viel erreicht. Bis die Blankoverordnung jedoch Teil der
Regelversorgung wird, sind noch einige Widerstände zu überbrücken.“
Quelle: VPT Magazin, Nr. 02/2015 Ausgabe SEPT