Das Versorgungsstärkungsgesetz enthält
einige Änderungen, die Therapeuten seit Jahren fordern. Wichtige
Kernprobleme – wie die geringe Vergütung und die sinkende Attraktivität
des Berufes –
blieben jedoch unangetastet. Über die Einzelheiten des Gesetzes informierten die Landesverbände Baden-Württemberg von PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT in einer gemeinsamen Veranstaltung.
blieben jedoch unangetastet. Über die Einzelheiten des Gesetzes informierten die Landesverbände Baden-Württemberg von PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT in einer gemeinsamen Veranstaltung.
Am 12. Juni 2015 verabschiedete der Deutsche
Bundestag das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Inzwischen haben die
Berufsverbände die Auswirkungen des Gesetzes für Physiotherapeuten
analysiert. Fazit: Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat positive
Tendenzen, löst aber nicht das Kernproblem der zu geringen Vergütung für
physiotherapeutische Leistung und die sinkende Attraktivität des
Berufes.
Worum es geht
Das Gesetz trat Ende Juli in Kraft. Die Verbände
informierten also topaktuell. Die Landesvorsitzenden Michael N. Preibsch
(Deutscher Verband für Physiotherapie) und Raymond Binder (VPT) legten
detailliert dar, in welchen Punkten das neue Gesetz Auswirkungen auf die
Physiotherapie hat. Diese sind:
- die Möglichkeit der Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus oder der stationären Reha
- die Einführung einer Arztsoftware, die Fehler bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen ausschließt
- die Verpflichtung der Krankenkassen, mit den Berufsverbänden über die Vorgaben für die notwendigen Angaben auf Heilmittelverordnungen sowie Prüfpflichten Vereinbarungen zu treffen
- die Einrichtung eines sogenannten Innovationsfonds, um neue Versorgungsformen zu erproben und Versorgungsforschung zu ermöglichen
- die bundesweite Angleichung der Heilmittelpreise
Gleich
zu Beginn der Veranstaltung wurde deutlich, welch hoher
Informationsbedarf auf Seiten der Teilnehmer bestand. Viele Redebeiträge
und Fragen aus dem Publikum zeigten, wie wichtig es war, die Themen des
Gesetzes in einer Veranstaltung aufzugreifen. Besonders das Thema „Neue
Arztsoftware“ stieß auf großes Interesse der Anwesenden – kein Wunder,
wird dadurch doch endlich jeder Physiotherapeut von der derzeitigen
Prüfpflicht entbunden: Ab 1. Januar 2017 werden alle verschreibenden
Ärzte verpflichtet sein, eine zertifizierte Software einzusetzen, die
künftig Formfehler bei der Ausstellung von Verordnungen im Vorhinein
prüft. Die Enttäuschung der Teilnehmer, dass bis dahin noch eineinhalb
Jahre ins Land gehen, versuchte Preibsch zu lindern und erklärte, dass
die Software erst entwickelt und erprobt werden müsse. Dies beanspruche
nicht wenig Zeit.
Weiter Handlungsbedarf
Binder und Preibsch machten keinen Hehl daraus,
dass trotz der positiven Tendenzen des Gesetzes, einige unserer
wichtigsten Forderungen nicht aufgegriffen oder zugunsten anderer Themen
wieder fallengelassen wurden. So zum Beispiel die Abkopplung der
Preisverhandlungen mit den Kassen von der Grundlohnsumme. Dass sich die
Verbände hier mit ihrer Forderung nicht durchsetzen konnten, sei umso
ärgerlicher, als es eine Zusicherung aller Parteien im Vorfeld gab, die
Grundlohnsumme endlich zu kippen. Binder betonte jedoch, dass das
GKV-VSG insofern ein Meilenstein sei, als ihm jahrelanger Stillstand
voraus ging. „Unsere Forderungen, zum Beispiel bezüglich einer höheren
Vergütung, mehr Autonomie, einer Modernisierung der Ausbildung und einer
Verbesserung der Arbeitsbedingungen bleiben bestehen – hier müssen wir
weiter kämpfen. Mit dem GKV-VSG ist aber endlich ein Stein ins Rollen
gekommen. Allein das ist ein positives Signal, nachdem jahrelang nichts
passiert ist.“
Gemeinsamkeit kommt an
Dass sich beide Verbände zu einer Veranstaltung
zusammengetan haben, wurde von einer Teilnehmerin lobend hervorgehoben:
„Die Verbände sollen endlich – wie heute hier – gemeinsame Sache machen
und die Interessen von uns Therapeuten gemeinsam vertreten.“ Der
Redebeitrag erntete großen Applaus. Binder und Preibsch betonten, dass
es auch in Zukunft gemeinsame Veranstaltungen geben werde –
beispielsweise das Politikergespräch vor den Landtagswahlen im Rahmen
des physiokongresses oder der gemeinsame Messeauftritt auf der therapro.
„Es muss uns als Verbänden aber auch erlaubt sein, in politischen
Fragen über den besseren Weg zu streiten“, ergänzte Preibsch. Ein Punkt,
bei dem die politischen Strategien der Verbände auseinander gingen, sei
beispielsweise das Blankorezept. Während die VPT-Bezirksgruppe
Berlin-Brandenburg mit der IKK Brandenburg und Berlin derzeit ein
Modellvorhaben zum Blankorezept durchführt, äußert Preibsch Bedenken:
„Für mich ist es keine Frage, dass uns das Blankorezept kompetenzmäßig
zusteht – in der Umsetzung sind aber viele Punkte derzeit noch
ungeklärt. Für mich ist es wichtig, diese Fragen vorab zu klären, damit
es am Ende kein böses Erwachen gibt.“
Vorträge in den Regionen
Aufgrund des Erfolges der Veranstaltung werden
beide Verbände, wenn es sich anbietet gemeinsam, weitere
Informationsveranstaltungen zum GKV-VSG vor Ort in den Regionen
abhalten. Interessierte können sich bei den Geschäftsstellen und im
Internet informieren.
Jenny Dusche, Pressestelle Deutscher Verband für Physiotherapie, LV Baden-Württemberg
VPT-STANDPUNKT
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird erstmals im Heilmittelbereich eine gesetzliche Maßnahme zur Anhebung der Heilmittelpreise umgesetzt. Diese Neuregelung ist sehr erfreulich, wenngleich sie bedauerlicherweise nicht für alle Bundesländer die gleiche Wirkung haben wird. In Baden-Württemberg, Bayern oder im Vertragsgebiet Nordrhein werden die Auswirkungen beispielsweise leider überschaubar bleiben. Aber insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern wird es in den Jahren 2016 bis 2021 zu spürbaren Preissteigerungen kommen, was der VPT ja schon sehr lange auf seiner Agenda hatte.
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird erstmals im Heilmittelbereich eine gesetzliche Maßnahme zur Anhebung der Heilmittelpreise umgesetzt. Diese Neuregelung ist sehr erfreulich, wenngleich sie bedauerlicherweise nicht für alle Bundesländer die gleiche Wirkung haben wird. In Baden-Württemberg, Bayern oder im Vertragsgebiet Nordrhein werden die Auswirkungen beispielsweise leider überschaubar bleiben. Aber insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern wird es in den Jahren 2016 bis 2021 zu spürbaren Preissteigerungen kommen, was der VPT ja schon sehr lange auf seiner Agenda hatte.
Quelle: VPT Magazin, Nr. 02/2015 Ausgabe SEPT
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